ARBEITS- UND STUDIENVERTRAG (Entwurf)
Das Severua-Polytechnikum ist in Tanzania in dieser Form ein erstmaliger Versuch, Arbeit und Studium miteinander zu verbinden, so daß der Student von Beginn an ein Gehalt bezieht.
Der Eintritt in das Severua-Polytechnikum ist ein Arbeitsverhältnis
und zugleich ein Studienverhältnis.
Voraussetzung ist der Besuch einer Grundschule: Der Bewerber im Alter
von mindestens 15 und maximal 60 Jahren muß Kisuaheli lesen und schreiben
können und die vier Grundrechenarten beherrschen.
Mit der Bewerbung muß jeder einen Test mit 600 Fragen beantworten.
Die richtige Beantwortung der Fragen entscheidet nicht über die Aufnahme
ins Polytechnikum, sondern kann einmal dem Bewerber zur Selbsteinschätzung
dienen, soll aber in erster Linie für den Betrieb zur Feststellung
und Beurteilung verschiedener Begabungen dienen.
Sinn der Kombination von Arbeit und Studium je 4 Stunden täglich
an fünf Tagen der Woche ist es, den Arbeitnehmer für die besondere
Arbeit zu schulen und bis zum Alter permanent weiter zu qualifizieren.
Der allgemeine Bildungsstand sollte nach 20 Jahren der höchste
in der Welt sein.
Das Studium gehört zur Arbeitszeit.
Im Interesse des Arbeitnehmers liegt es, sich für eine Weiterbeschäftigung
und eine eventuell höhere Gehaltsstufe zu qualifizieren.
Im Interesse der Firma soll die Qualifizierung der Arbeitnehmer erreichen,
mehr und bessere Produkte herstellen und besser vertreiben zu können.
Der Arbeitstag besteht aus vier Stunden praktischer Arbeit, nach Bedarf
in 6 Schichten, und vier Stunden theoretischer Tätigkeit, die sich
je zur Hälfte wieder in Studium und Lehrtätigkeit aufteilt.
DAS STUDIUM umfaßt
1. alle betrieblichen Vorgänge:
Einkauf von Materialien, Lagerung und Konservierung, technische Fertigung,
Verpackung, Präsentation, Design und Werbung, Pädagogik, Rhetorik,
Vertrieb und Verkauf, Marktforschung, Betriebsführung und Buchhaltung,
wie der Gebrauch und Umgang mit Computern;
2. Hintergrundwissen und Allgemeinbildung:
Kisuaheli und Englisch, Mathematik,
Physik, Chemie, Materialkunde, Technik und Fertigung, Elektrik und
Elektronik,
Rechts- und Staatskunde, Soziologie, Geschichte und Geographie,
andere Sprachen wie Französisch, Spanisch, Deutsch, u.s.w.,
Religion, Philosophie und Literatur,
Musik, Kunst und bildnerisches Gestalten, Medienanalyse und Mediengestaltung
von Zeitung, Büchern, Film und Fernsehen, Erstellen von Computerprogrammen,
Erstellen von Unterhaltungsprogrammen, Erstellen von Lerneinheiten, Erstellen
von Lern- und Testprogrammen.
Ein besonderer Übergang als Eignungsnachweis zum konventionellen
Hochschulniveau soll nicht bestehen ist aber denkbar.
Ebenfalls sind Berufsabschlüsse wie eine strenge Trennung in konventionelle
Berufsgruppen nicht vorgesehen: Die Theorie richtet sich nach dem betrieblichen
Bedarf und den praktischen Möglichkeiten, so daß sowohl in den
Lerneinheiten wie bei der praktischen Tätigkeit im Prinzip Permeabilität
zwischen allen Berufsgruppen, Arbeitsplätzen und Lehrbereichen gegeben
bleibt. Dies schließt eine berufliche Spezialisierung selbst bis
zur Ebene der reinen wissenschaftlichen Forschung nicht aus, sondern soll
dieses erleichtern.
Jede Qualifikationsstufe kann als Zugang zu unterschiedlichen höheren
Lerneinheiten weiterführen, wie auch umgekehrt unterschiedliche Lerneinheiten
als Voraussetzung zu einer Qualifikationsstufe geeignet sein können.
Die Festlegung eines Abschlusses im Niveau der konventionellen Berufe
ist aber denkbar.
DIE PRAKTISCHE TÄTIGKEIT.
Eine Spezialisierung sowohl der Tätigkeit wie des weiteren Studiums
entscheidet sich durch die Eignung, durch Qualifizierungstests, sowie durch
Möglichkeit und Bedarf und nach dem persönlichen Wunsch der Arbeitnehmer.
Die praktische Tätigkeit der 4 Stunden täglich muß
nur mindestens dem theoretischen Bildungsgrad entsprechen, sie kann qualitativ
je nach Bedarf beliebig darunter liegen, das heißt: Ein Betriebsangehöriger
mit dem theoretischen Bildungsgrad eines Ingenieurs kann, wenn notwendig,
trotz höherer Qualifizierung und höherem Gehalt, eine einfache
Fließbandarbeit ausführen müssen.
Vier Stunden Arbeitszeit versteht sich ohne Pause. Nach Bedarf muß
im 6-Schichtenrythmus gearbeitet werden; z.B. von 6 Uhr bis 10 Uhr vormittags
oder auch von 14 Uhr bis 18 Uhr nachmittags u.s.w..
Die Woche besteht aus fünf Arbeits- und Studientagen.
Das Gehalt richtet sich nach dem theoretischen Qualifikationsgrad.
Mit einer höheren theoretischen Qualifizierung verbindet sich
automatisch eine höhere Entlohnung von mindestens 1% zum Normaltarif
nach jedem erfolgreichen Test.
Eine jeweils höhere Qualifizierungsstufe entscheidet sich mindestens
alle drei Monate (vier Mal jährlich) durch theoretische Testprüfungen.
Bei einem Test müssen von etwa 200 Fragen, die aus 600 Fragen
der vierteljährlich belegten Lerneinheiten beliebig ausgewählt
werden, mindestens 70% im Multiple-choise-Verfahren richtig beantwortet
sein, um eine Höherstufung, also einen höheren Qualifikationsgrad
zu erreichen.
Mit einem negativen Ergebnis bleibt das Gehalt unverändert.
Je nach Vorbildung, Fleiß oder Begabung können freiwillig
im Jahr mehr als das Minimum von vier Tests absolviert werden.
Das theoretische Studium und alle Tests gehören zur bezahlten
Arbeitszeit. Wer wiederholt Arbeit, Studium und/oder Tests ohne akzeptierten
Grund (wie z.B. Krankheit) versäumt, wird entlassen. Er kann sich
eventuell für die niedrigste Stufe erneut bewerben.
Vorgesehen ist, daß die Qualifikationstests im Prinzip nach der
Methode wie nach dem genauen Zeitpunkt vom Studierenden frei gewählt
werden können, ob sie z.B. schriftlich unter Aufsicht zu einem bestimmten
Termin oder auch frei an besonderen Automaten und Komputern geleistet werden.
Tests an speziellen Automaten oder Komputern können dann beliebig
oft wiederholt werden.
DIE LEHRTÄTIGKEIT.
Nach etwa der vierten Qualifikationsstufe, teil sich die theoretische
Arbeit zur Hälfte je in Studium und Lehrtätigkeit.
Der Student muß als Dozent Lernbereiche, in denen er sich genügend
qualifiziert hat, an andere, etwa jeweils fünf Betriebsangehörige,
unterrichten.
Er betreut seine Studenten jeweils drei Monate selbstverantwortlich
bis zum jeweiligen Abschlußtest.
Er ist verpflichtet, einen schriftlich vorgegebenen Lehrplan einzuhalten.
Er kann für seinen Bereich spezielle Prüfungsfragen erstellen
und vorschlagen.
Durch dieses Dozieren vertieft und verfestigt sich einmal das gelernte
Wissen, und erspart andererseits teure Lehrkräfte.
Der jeweilige Qualifikationsgrad des Dozenten berechtigt zum Tragen
einer bestimmten Kluft, die bei der Lehrtätigkeit getragen werden
muß.
Mit einem bestimmten Qualifikationsgrad, insbesondere im höheren
Alter, kann nach Bedarf und Wunsch die praktische Arbeitszeit ganz durch
Lehrtätigkeit ersetzt werden.
Unterricht und Tests werden von Tutoren und Professoren zugewiesen
und beaufsichtigt und durch allgemeine Vorlesungen ergänzt.
ORGANISATION DER STUDIERENDEN
Die Studierenden sind in einem Betriebsrat organisiert und über
diesen an der Gesamtgestaltung von Lehre und Produktion beteiligt.
AUßERBETRIEBLICHE STUDENTEN.
Arbeitnehmer aus anderen Betrieben oder freie Studenten können
gegen Zahlung einer Studiengebühr an allen Schulungen und Tests teilnehmen.
Sie müssen sich für jede Lerneinheit, die sie belegen wollen,
vorher durch einen Test qualifiziert haben. Es besteht weder Pflicht noch
Recht, selbst zu unterrichten.
Sie erlangen keine besonderen Rechte, in das Polytechnikum voll aufgenommen
zu werden.
Im Fall einer Aufnahme ins Polytechnikum ist der theoretische Qualifikationsgrad
für die Gehaltsstufe nicht verbindlich und wird ja nach Praxis des
Bewerbers von Fall zu Fall entschieden.
Simon Severua, Box 1145
Tabora/ Tanzania
Französisch, Englisch,
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